Interviewreihe mit Gerhard Wiese zum ersten Auschwitz-Prozes  

Wie wurde Auschwitz in der Bundesrepublik juristisch aufgearbeitet – und was bedeutete das für die deutsche Öffentlichkeit? In einer dreiteiligen Video-Interviewreihe spricht Gerhard Wiese, einer der vier Staatsanwälte im Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965), über seine Erinnerungen an Ermittlungsarbeit, Ortstermine und die Grenzen des Rechts nach 1945.  

 

Nach 1945 überwog in der deutschen Gesellschaft lange der Wunsch, die NS-Zeit hinter sich zu lassen. Viele Täterinnen und Täter blieben unbehelligt, teils in einflussreichen Positionen. Mit den Frankfurter Auschwitz-Prozessen setzte der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer 1963 ein Zeichen gegen dieses Schweigen. Rückblickend gelten die Verfahren als Zäsur: Sie brachten die Verbrechen von Auschwitz in die Öffentlichkeit und veränderten die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit nachhaltig. 

Zu Beginn der Prozesse war Wiese erst seit 2 Jahren Staatsanwalt. Er erzählt davon, was ihn am meisten herausforderte und wie er damit umging, sich intensiv mit den Taten von Wilhelm Boger zu beschäftigen, der in Auschwitz nur “das Biest” genannt wurde.  

Besonders eindrücklich erinnert sich Wiese an eine Ortsbegehung in Auschwitz. Er erzählt davon, wieso die Gruppe bei dieser Reise unter Zeitdruck stand und wie es dazu kam, dass das Lied vom Heidenröslein ihm in Erinnerung blieb.  

Die Auschwitzprozesse waren ein Meilenstein in der Aufarbeitung der NS-Verbrechen – insbesondere aber für die öffentliche Wahrnehmung wichtig. Aus juristischer Sicht blieb vieles offen. Gerhard Wiese erinnert sich daran, wie Staatsanwälte scheiterten, entscheidende Anträge durchzusetzen oder genügend Beweise für die Taten der Angeklagten vorzulegen.

Das Projekt entstand gemeinsam mit der Alfred Landecker Foundation und wurde durch ihre Unterstützung ermöglicht.