„Gegen das Vergessen“ 
Bewegende Veranstaltung an der Universität zu Köln

Am 24. Februar fand unter dem Titel „Film gegen das Vergessen“ eine öffentliche Vorführung des Films „Die Ermittlung“ im historischen Hörsaal II der Universität zu Köln statt. Das Werk basiert auf dem gleichnamigen Theaterstück von Peter Weiss und rekonstruiert zentrale Momente der ersten Auschwitz-Prozesse (1963–1965).

Dr. Stefan Lode, Annemarie Hühne-Ramm, Dr. Sara Berger, Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp, Lena Altman, Silke Mülherr © Michael Rennertz

Dr. Stefan Lode, Annemarie Hühne-Ramm, Dr. Sara Berger, Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp, Lena Altman, Silke Mülherr © Michael Rennertz

Lena Altman, Co-CEO der Alfred Landecker Stiftung, eröffnete die Veranstaltung. Sie betonte die Bedeutung der Prozesse, bei denen erstmals die organisierte Vernichtung der europäischen Juden detailliert vor einem deutschen Gericht verhandelt wurde. Sie zitierte den damaligen hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer: „Die Bewältigung unserer Vergangenheit heißt Gerichtstag halten über uns selbst.“

 

Die drei gezeigten Ausschnitte dem Film beschäftigten sich mit verschiedenen Aspekten des Gerichtsprozesses: die Rampe, an der die Menschentransporte ins Lager endeten, ein besonders brutaler Unterscharführer und schließlich die Feueröfen, in denen die Leichen der Ermordeten geplündert und verbrannt wurden. 

 

Dr. Sara Berger, Historikerin und Mitglied im Beirat der Finkelstein Stiftung, ordnete die gezeigten Abschnitte nach der Vorführung ein. „Der Prozess trug maßgeblich dazu bei, dass Auschwitz einen festen Platz im kollektiven Gedächtnis der deutschen Bevölkerung bekam.“, erklärte sie. Fritz Bauer wollte anhand der Angeklagten das System des organisierten Massenmordes in Auschwitz aufzeigen und die Deutschen zur kollektiven Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte zwingen.

Im Anschluss diskutierten Annemarie Hühne-Ramm, der Rechtshistoriker Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp und der Anwalt Dr. Stefan Lode über die Bedeutung dieser Prozesse für das heutige Rechtsverständnis und die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber der Erinnerung.

 

„Das Strafrecht wurde seit dem 19. Jahrhundert als Schutz vor staatlicher Willkür entwickelt. Für eine Zeit, die schlimmstes Unrecht durch Gesetze oder Befehle legitimiert, ist ein solches Strafrecht schlecht geeignet.“, sagt Professor Haferkamp. In seinen Vorlesungen spricht er intensiv mit seinen Studierenden über die NS-Zeit und das als Recht getarnte Verbrechen dieses Systems. Dies ist ihm auch ein persönliches Anliegen: „Mein Großvater war bei der SS. Das ist das Trauma meiner Familie.“

 

Dr. Stefan Lode hat in den letzten NS-Prozessen mehrere Holocaustüberlebende vertreten, die als Nebenkläger an den Verfahren teilnahmen. Diesen sei es dabei gar nicht vorrangig darum gegangen die Täter zu bestrafen: „Fast alle sind aus dem Ausland, z.B. Amerika, Israel und Canada angereist weil sie einfach nochmal ihre Geschichte erzählen wollten.“ Daneben sei es den Überlebenden wichtig gewesen, von einem Gericht bestätigt zu bekommen, dass auch ein Schreibtischjob im KZ Beihilfe zum Mord war.

 

Der vermutlich letzte NS-Prozess - gegen eine ehemalige Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof - endete im August 2024. Dennoch betonten alle Redner, dass Aufarbeitung und Erinnern kein Ende finden dürfen.